Ablass - Ablassbuch - Ablasshandel

Antike

Die moderne Ablasslehre ist das Ergebnis eines fast 2000-jährigen begrifflichen Ringens um eine fortschreitende „Milderung“ (indulgentia) der kirchlichen Bußpraxis. Das Frühchristentum ging davon aus, zur wirksamen Sündenvergebung durch Gott bedürfe es auf Seiten des Menschen eines bewussten Aktes der Umkehr, der eine grundlegende und dauerhafte Veränderung des Lebens mit sich bringe. Diese Umkehr wurde durch die Taufe vollzogen. Ein späterer, das ewige Heil ebenso „zuverlässig“ vermittelnder Akt der Umkehr war der damaligen Anschauung zufolge nicht mehr sicher möglich. Hinsichtlich der Vergebung schwerer Sünden, die nach der Taufe begangen worden waren und als Verrat an der „Taufgnade“ und der Gemeinschaft der Kirche galten, herrschte daher keine Klarheit. Dass solche Sünden gar nicht vergeben werden konnten, war zwar nur schwer mit dem Evangelium vereinbar. Der frühen Kirche fehlte es aber noch an einer dogmatischen Konzeption, die den Weg für den Umgang mit derartigen Rückfällen in ein sündiges Leben weisen konnte. Deshalb ließen sich viele Gläubige (z. B. der römische Kaiser Konstantin der Große) „sicherheitshalber“ erst auf dem Sterbebett taufen, um im Stand der Gnade vor das Gericht Gottes zu treten.

Mit der Zeit wurde das Problem der schweren Sünden nach der Taufe dadurch gelöst, dass dem Sünder als Zeichen der ernst gemeinten erneuten Umkehr vom Bischof eine strenge Buße auferlegt wurde, gewöhnlich in Form längeren Fastens und eines zeitweiligen Ausschlusses von der Eucharistie oder sogar aus der christlichen Gemeinde. War diese Buße absolviert, wurde der Sünder feierlich wieder in die Gemeinschaft aufgenommen.

Schon auf dem Ersten Konzil von Nicäa (325) erhielten die Bischöfe Vollmacht, Sündern bei nachweislich ernst gemeinter Reue einen Teil der ihnen auferlegten Bußzeit „abzulassen“. Dazu bildete sich der Brauch heraus, dass die Bußzeit eines reuigen Sünders speziell auf die Fürsprache besonders verdienter, frommer Gemeindemitglieder, darunter auch (später vorwiegend) bereits verstorbene Christen, verkürzt werden konnte, wobei diese Fürsprache durch so genannte Friedensbriefe vermittelt wurde. Oft standen dabei die „Verdienste“ der Fürsprecher in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem sündhaften Tun, das abzubüßen war. So konnten z. B. Märtyrer für jene Büßer eintreten, die während einer Verfolgung schwach geworden waren und ihren Glauben verleugnet hatten. Dahinter stand die Vorstellung, dass die Märtyrer stellvertretend für die anderen Sühne geleistet hätten.



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